Für die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Baumaschinen müssen Hersteller wie auch Arbeitgeber Sorge tragen – das schreiben unter anderem die Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Die Art, der zeitliche Turnus und der Umfang der jeweiligen Prüfung von Baumaschinen sind zudem in den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV), insbesondere in der DGUV R 100-500 2.12 für das Betreiben von Arbeitsmitteln, geregelt.

Gerne kommen Wir auch zu Ihnen zur Prüfung und direkt im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht, der eventuelle Mängel aufzeigt.

Ihre Vorteile durch unsere Prüfung:

  • Neutrale und fachgerechte Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel durch erfahrene Sachkundige
  • Sicherer Betrieb Ihrer Baumaschinen und Geräte
  • Die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften

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