Prüfungen gemäß BetrSichV Brandschutzbeauftragter
Unser Service:
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gemäß §14, über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer stets gewährleistet wird. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person, um Mängel rechtzeitig erkennen zu können.
Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind z.B:
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden
(z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.).
Bei den Überprüfungen orientieren wir uns stets an die Aktuellen Vorschriften und Regelwerke der BG, der DGVU und der BetrSichV. sowie aktueller DIN-Normen!
Wir führen auch die geforderten Rissprüfungen (MT/Lastprüfung) an Hebemitteln durch. Für weiter Fragen Kontaktieren sie uns. Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei zu einem gemeinsamen Beratungsgespräch.
Sie benötigen kurzfristig für die Überprüfung von Kleinchargen einen Zertifizierten Prüfer für MT2/LT2Q oder VT2…. Auch hier kann ich Sie bei der Überprüfung unterstützen!
Zertifizierter Prüfer nach DIN EN ISO 9712 von der DGZfP!