Nach der DGUV Vorschrift 1 „Unterweisung der Versicherten“ ist der Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz, verbunden mit Gefährdungen und deren Maßnahmen zur Verhütung bei der Arbeit, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutz, zu unterweisen. Dies muss mindestens einmal jährlich erfolgen und muss schriftlich dokumentiert werden.

Diese Unterweisung übernehmen wir gerne für Sie und dokumentieren diese.

Inhalte der Unterweisung:

  • Rechtssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Staatliche Vorschriften
  • Änderungen im Regelwerk

Unsere Unterweisung:

  • Hubarbeitsbühnen
  • Erdbaumaschinen
  • Gabelstapler/Flurförderfahrzeuge
  • LKW-Ladekran
  • Hallenkrane
  • Teleskopmaschinen
  • Ladungssicherung
  • Leiter und Tritte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Werkstattunterweisungen
  • sowie alle anderen geförderten Unterweisungen

Dauer in der Regel 1/2 Tag

Die Schulung wird bei uns vor Ort in Stolberg-Mausbach bzw. bei Ihnen vor Ort (nach Absprache) durchgeführt. Wir bieten Schulungen Deutschlandweit an.

Über Ihre Anfrage freuen wir uns und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.Unsere Schulung können wir auch in englisch anbieten.

Ab 8 Teilnehmern kommen wir auch gerne zu Ihnen.

Für nähere Informationen und Anmeldungen, sprechen Sie uns bitte an.